Garantiebedingungen Crivit Urban E-Bike X.3 & Y.3

1. Garantiegeber

Die Garantie wird gewährt von dem Hersteller der betroffenen Produkte, der Delta-Sport Handelskontor GmbH, Wragekamp 6, 22397 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „Hersteller“).

Kontakt bei Garantiefällen:

Kundenservice: Tel. 0800 5435 111, E-Mail: deltasport@lidl.de

2. Erfasste Produkte

Diese Garantiebedingungen gelten für die Modelle CRIVIT Urban E-Bike X.3 und CRIVIT Urban E-Bike Y.3. Die Garantie gilt auch rückwirkend für bereits erworbene CRIVIT Urban E-Bike X.3 und CRIVIT Urban E-Bike Y.3. Maßgeblich ist das jeweilige Kaufdatum.

3. Von der Garantie erfasste Bauteile

Es handelt sich um eine Garantie ausschließlich für bestimmte Teile der vorstehend in Ziffer 2 benannten Modelle. Die Garantie erstreckt sich nicht auf das gesamte Fahrrad. Die Garantie deckt ausschließlich Material- und Verarbeitungsfehler an folgenden starren Bauteilen ab: Rahmen, Starrgabel, Lenker, Vorbau und Kurbel.

4. Garantiedauer

Der Hersteller gewährt auf die vorstehend unter Ziffer 3 genannten Bauteile eine Garantie von 10 Jahren ab dem Datum des Erstkaufs.

5. Räumlicher Geltungsbereich

Die Garantie gilt für alle innerhalb der Europäischen Union erworbenen Modelle CRIVIT Urban E-Bike   X.3 und CRIVIT Urban E-Bike Y.3, die der Kunde direkt und unmittelbar von einem Unternehmen der Lidl-Unternehmensgruppe erworben hat (Lidl-Filiale oder Lidl-Onlineshop).

6. Garantieleistung

Liegt ein Garantiefall vor, wird der Hersteller das betroffene Bauteil auf seine Kosten reparieren oder ersetzen. Sollte ein Bauteil in gleicher Ausführung, Größe oder Farbe nicht mehr lieferbar sein, kann der Hersteller ein gleichwertiges Nachfolgebauteil zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf Originalersatzteile besteht nicht. Soweit eine Reparatur für den Hersteller nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu bewältigen oder unmöglich geworden ist, weil keine Ersatzteile mehr vorrätig sind (etwa wegen zwischenzeitlicher Beendigung der Produktreihe), wird der Hersteller das Fahrrad gegen ein gleichwertiges neues Modell austauschen oder dem Kunden den Kaufpreis entsprechend dem jeweiligen Restwert des Fahrrads erstatten. Die Garantieleistung ist auf die vorstehend beschriebene Reparatur, den Ersatz oder die Erstattung beschränkt. Weitergehende Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus Produkthaftung, bleiben hiervon unberührt.

7. Voraussetzungen für den Garantieanspruch

Der Garantieanspruch besteht nur unter folgenden Voraussetzungen:

a) Die Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer. Bei einem Weiterverkauf des Fahrrads erlischt der Garantieanspruch.

b) Der Käufer muss den einen geeigneten Beleg nachweisen. [Info: möglicherweise kann der Käufer den Kauf durch Bestellbestätigung in Kombination mit Kontoauszug nachweisen, deshalb könnte der starre Ausschluss als unangemessene Benachteiligung gewertet werden]

c) Das Fahrrad muss mindestens alle 24 Monate ab Kaufdatum einer Servicewartung in einer qualifizierten Fachwerkstatt unterzogen worden sein. Der Nachweis ist durch entsprechende Servicebelege zu erbringen.

8. Ausschlüsse

Die Garantie erstreckt sich nicht auf:

a) Normale Gebrauchs- und Verschleißspuren

b) Verschleißteile, insbesondere Ketten, Reifen, Felgen, Bremsbeläge, Bremsseile, Griffe, Naben, Steuersatz, Tretlager, LEDs, Dynamos, Akku, Scheinwerfer, LED-Rücklicht, Pedale

c) Schäden nach Stürzen oder Unfällen

d) Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, etwa durch Freestyle, Stuntdarbietungen oder sonstige Überbeanspruchung

e) Schäden infolge mangelnder Pflege oder unzureichender Wartung

f) Schäden, die durch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen entstanden sind

g) Veränderungen an der Originalkonstruktion sowie der Anbau von Teilen, die nicht für das jeweilige Modell bestimmt sind

h) Fahrräder, bei denen die Rahmennummer geändert, entfernt oder unleserlich gemacht wurde

i) Schäden in der Lackierung

9. Geltendmachung der Garantie

Zur Geltendmachung eines Garantieanspruchs wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter den oben genannten Kontaktdaten. Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit: den Originalkaufbeleg, die Servicebelege über die durchgeführten Wartungen und Fotos oder Videos, auf denen der Schaden gut erkennbar ist.

10. Keine Verlängerung der Garantiedauer

Eine in Anspruch genommene Garantieleistung führt weder zu einer Verlängerung noch zu einem Neubeginn der Garantiedauer.

11. Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch berührt. Diese Rechte bestehen unabhängig von der Garantie und können unentgeltlich geltend gemacht werden.